Habe ich einen Anspruch auf die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn ich von einem Pflegedienst betreut werde?

Wenn Angehörige oder Privatpersonen die Pflege übernehmen ist der Anspruch für die Pflegehilfsmittel grundsätzlich gegeben. Dies gilt auch, wenn der Pflegebedürftige zusätzlich zusammen mit einem Pflegedienst betreut wird.

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