Umgang mit Pflegebedürftigen
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Pflegegrad 4

Lesezeit: ca. 5 Min.
Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024

Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, die "schwerste Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit" und Alltagskompetenz aufweisen. In vielen Lebensbereichen im Alltag sind Betroffene auf Hilfe angewiesen. Selbstständiges Essen oder die Körperpflege sind meist nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich. Pflegebedürftige Personen sind in ihrer Mobilität so eingeschränkt, dass sie sich nicht mehr ohne Unterstützung bewegen oder fortbewegen können.

Verschiedene Ursachen können zur Einstufung in diesen Pflegegrad führen. Das können chronische Erkrankungen, ein Unfall oder einfach der natürliche Alterungsprozess, mit den damit verbundenen körperlichen Einschränkungen, sein.

Bei der Beurteilung durch den MDK muss eine Punktzahl von mindestens 70, aber unter 90 erreicht werden.

Vorraussetzungen & Ansprüche

Wie schon erwähnt führen die vom MDK beschäftigten Gutachter/innen die Pflegebegutachtung durch und stufen die zu pflegende Person ein. Es werden verschiedene Fragen gestellt, die sich auf die Fähigkeit der betreuten Person beziehen, alltägliche Aufgaben eigenständig zu bewältigen. Diese Themen werden begutachtet und vom MDK mit Punkten bewertet.

Die Selbstversorgung

Kann die pflegebedürftige Person eigenständig duschen oder baden? Ist die pflegebedürftige Person in der Lage, eigenständig auf die Toilette zu gehen? Kann die Person ohne Hilfe essen und trinken? Kann sich die zu pflegende Person selbständig die Zähne putzen oder die Haare waschen?

Mobilität

Kann die Person eigenständig aufstehen und hinsetzen? Ist Treppen steigen möglich? Kann sie sich ohne Unterstützung bücken oder geradeaus gehen? Ist die pflegebedürftige Person in der Lage, eigenständig in und aus dem Bett zu steigen, sowie im auch im Auto?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten? Kann sie ihre Bedürfnisse und Wünsche mitteilen? Ist eine Unterhaltung möglich und erkennt sie Menschen wieder? Kann sich die pflegende Person orientieren in Bezug auf die Uhrzeit oder in einer fremden Umgebung? Kann die Person einfachen Anweisungen verstehen und ausführen?

Pflegegrad 3: Anspruch und Leistung
Pflegegrad 3: Anspruch und Leistung
Pflegegrad 3: Anspruch und Leistung
Pflegegrad 3: Anspruch und Leistung

Bewältigung von Belastungen und Selbstständigkeit

Kann die pflegebedürftige Person selbstständig Termine, wie Arztbesuche organisieren und wahrnehmen? Ist die Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen wie zum Beispiel Physiotherapie eigenständig möglich? Kann die Person ihre körperlichen und/ oder geistigen Einschränkungen selbstständig durch den Einsatz durch Hilfsmittel, wie zum Beispiel der Umgang mit einem Rollstuhl kompensieren? Kann sie ihre Medikamente selbstständig einnehmen?

Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Bei Pflegegrad 4 erhalten sie 765,00 € Pflegegeld monatlich von der Pflegekasse. Über den Beitrag kann frei verfügt werden. Das Geld kann an pflegende Angehörige weitergegeben und verwendet werden. Wenn professionelle Pflegekräfte im häuslichen Umfeld die Pflege übernehmen, handelt es sich um eine Pflegesachleistung, die hierfür als Dienstleistung der Pflegekasse zum tragen kommt. Dafür stehen Personen mit dem Pflegegrad 4 insgesamt 1.778,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst.

Kurzzeitpflege

Auch wenn für ein Familienmitglied mit Pflegegrad 4 häusliche Pflege vorgesehen ist, kann es gelegentlich anders verlaufen als erwartet. Auch Angehörige, die für die Pflege verantwortlich sind, können mal krank werden und eine andere Möglichkeit der Betreuung wird benötigt. Dann kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden und der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung überbrückt die Lücke. Für die Kosten dieser Leistung stellt die Pflegekasse jährlich 1774,00 € zur Verfügung.

Tages- und Nachtpflege

Tages und Nachtpflegeeinrichtungen bieten ein umfassendes Pflege und- Betreuungsangebot. Pflegebedürftige sind hier gut betreut, wenn sich pflegende Angehörige aus beruflichen Gründen nicht rund um die Uhr kümmern können. Nach ihrem Aufenthalt kehren die Betroffenen wieder in ihre häusliche Umgebung zurück. Diese Mischform der Pflege gilt insgesamt weiterhin als häusliche Pflege.

Die Verhinderungspflege ist eine weitere Möglichkeit eine Ersatzkraft oder teilstationäre Leistung einzuplanen. Dafür stellt die Pflegekasse ein Budget in Höhe von 1.612,00 € pro Jahr zur Verfügung. All diese Maßnahmen sind eine Entlastung für beide Seiten - pflegende Angehörige und Pflegebedürftige.

Vollstationäre Pflege

Die häusliche Pflege mit Pflegegrad 4 erfordert viel Zeit und ist trotz aller Mühen nicht dauerhaft möglich. Natürlich möchten die meisten Menschen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben. Leider ist das nicht immer möglich. Es kann sich aus Sicht der zu pflegenden Person, die gesundheitliche Lage schnell ändern oder in der Betreuung gibt es Veränderungen, die eine Umstellung der Pflegemaßnahmen erfordern und Umzug in ein Pflegeheim unausweichlich ist. Hierfür stellt die Pflegekasse 1.775,00 € monatlich bereit. Diese finanziellen Mittel sind allerdings nur für die Pflegekosten gedacht. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen sind von den Betroffenen selbst zu tragen.

Entlastungsbeitrag1)

Bei Pflegegrad 4 werden die Anforderungen und Aufgaben mehr und pflegende Angehörige können eine Unterstützung gut gebrauchen. Sollte ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege oder eine ambulante Pflege/Betreuung in Anspruch genommen werden, kann der Entlastungsbeitrag von 125,00 € im Monat dafür genutzt werden.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 die Möglichkeit, weitere Leistungen der Pflegekasse zu nutzen.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige können jeden Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bekommen. Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe, Desinfektionstücher sowie Esslätzchen oder Mundschutzmasken gehören zu dem Sortiment. Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 40,00 € an den Kosten.

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Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe bietet Unterstützung im Haushalt. Bei den Pflegegraden 2-5 werden die Kosten anteilig vom Budget der Pflegesachleistungen berechnet.

Pflegeberatung

Die Pflegekasse und die örtlichen Pflegestützpunkte stehen Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen als Anlaufstelle zur Verfügung, um Fragen zur Pflege zu klären.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Je größer die körperliche Einschränkung bei Pflegebedürftigen wird, umso wichtiger wird es, den Wohnraum entsprechend anzupassen, um die Sicherheit im Pflegealltag zu gewährleisten Von Pflegegrad 1-5 erhalten Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000,00 Euro, um zum Beispiel das Badezimmer barrierefrei umzugestalten, Türverbreiterungen vorzunehmen oder einen Treppenlift einzubauen. Der Hausnotruf zählt zu den Hilfsmitteln, um das Sicherheitsgefühl von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu erhöhen und wird mit 25,50 € von der Pflegekasse bezuschusst.

Wohngruppenzuschuss

Für Personen die in einer Wohngruppe leben gibt es einen Wohngruppenzuschuss von 214,00 € pro Monat. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 3 Personen in dieser Gruppe zusammen leben und ambulante pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Apps und digitale Helfer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch in der Pflege werden sie mittlerweile verwendet, um den Gesundheitsverlauf zu verbessern und die Pflege zu unterstützen. Unter einer DiPA versteht man eine digitale Pflegeanwendung, die helfen soll, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Als Beispiel dazu: Es sie kann nützlich sein, das Pflegende sich untereinander vernetzen, um sich auszutauschen in Bezug auf aktuelle Fragen die im Pflegealltag anstehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Hausarzt, der Pflegedienst und pflegende Angehörige gemeinsam in diesem Rahmen austauschen und dadurch der reibungslose Pflegealltag gesichert werden kann. Über diese App kann auch der pflegende Angehörige darüber benachrichtigt werden, das dass Inkontinenzmaterial gewechselt werden muss. Dies funktioniert über einen Sensor, der programmiert ist und ein Signal sendet.
Hier erfahren Sie mehr über die Bedeutung und Inhalte von DiPA. DiPa-Leitfaden

Wichtig zu wissen!
DiPAs gibt es nicht auf Rezept. Nur digitale Pflegeanwendungen, die im Pflegemittelverzeichnis aufgenommen sind, werden von der Pflegekasse erstattet. Wer eine DiPA nutzen möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 50,00 € im Monat.
Weitere Informationen digitale Helfer für Senioren finden Sie hier: Verbraucherzentrale: Digitale Assistenzsysteme

Wissenswertes zu Pflegegrad 4

  • Pflegegrad 4 steht Personen zu, die eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" aufweisen und in der Begutachtung des MDK 70 - 90 Punkte erreichen.
  • Es steht ein Pflegegeld von 765,00 € monatlich zur Verfügung. Bis zum 31.12.2023 zahlte die Pflegekasse einen Beitrag von 728,00 €. Das entspricht einem Plus von 37,00 € im Vergleich zur vorherigen Berechnung.
  • Kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse hingegen direkt an den Pflegebedürftigen aus.
  • Viele Leistungen sind miteinander kombinierbar. Zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung2), Tagespflege und weitere.
  • Bis zu 40% des Budget für Pflegesachleistungen können dafür genutzt werden, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu finanzieren.

Pflegesachleistung kurz erklärt

Die Pflegesachleistung finanziert die ambulanten Tätigkeiten entsprechend des Pflegegrades im Rahmen der häuslichen Pflege, die durch professionelle Pflegekräfte erbracht werden. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Der Unterschied zum Pflegegeld:
Bei der Pflegesachleistung rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst ab. Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftigen gezahlt und dient zur Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde.

Der Begriff "Sachleistung" wird fälschlicherweise oftmals mit materiellen Gegenständen in Verbindung gebracht. Gemeint sind damit aber ambulante Dienstleistungen.

Folgende Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zählen mit dazu:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
    • An- und Entkleiden
    • Körperpflege im Bad oder Bett
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Förderung der Bewegungsfähigkeit
    • Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
    • Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
    • Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
    • Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
    • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
  • Hilfen bei der Haushaltsführung
    • Einkäufe
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Waschen und Bügeln
    • Reinigung der Wohnung
  • Pflegefachliche Anleitungen
    • Vermittlung praktischer Pflegetechniken
    • Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen

Pflegesachleistung & Pflegegeld als Kombinationsleistung2) nutzbar

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle Versicherte mit Pflegegrad 2-5

Diese Beiden können parallel in Anspruch genommen werden, wenn z.B. der Pflegedienst nicht für die gesamte Sachleistung genutzt wird. Hier kann gleichzeitig ein entsprechend, gemindertes anteiliges Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Der Antrag dafür muss bei der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung gestellt werden.

In der Regel sind Sie an Ihre Entscheidung für Kombinationsleistungen für mindestens sechs Monate gebunden. Danach können Sie für einen Wechsel einen einfache Antrag stellen, um dann zum Beispiel nur Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen.

Eine deutliche Verschlechterung der Pflegesituation, die zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erfordert, kann zur kurzfristigen Anpassung der Kombileistung führen. Auch wenn sich die Pflegesituation schon vor Ablauf der sechs Monaten wesentlich verändert, können Sie die Versorgung vorzeitig anpassen.

Quellenangaben

  1. Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - §45b
    Entlastungsbeitrag https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  2. Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - §38
    Kombination von Geldleistung und Sachleistung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html

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