Pflegegrade
Lesezeit: ca. 3 Min.
Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024
Vorraussetzungen/Ansprüche und Leistungen für Pflegegrade 2024
Wissenswertes zu den Pflegegraden
Was ist ein Pflegegrad?
Der Gesetzgeber hat mit den Pflegegraden eine Möglichkeit geschaffen, Betroffene angemessen ihrer Einschränkungen und Bedürfnissen zu bewerten. Es handelt sich um eine Einstufung mit der der Pflegebedarf einer Person eingeschätzt wird.
Abhängig von dem konkreten Hilfebedarf einer pflegebedürftigen Person wird der entsprechende Pflegegrad ausgewählt und die Leistung bestimmt.
Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von 5 Pflegegraden festgestellt; von Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit bis schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5 und in 6 Lebensbereiche eingeteilt.
Der zugewiesene Pflegegrad gilt als Orientierungspunkt, den die Pflegekasse zur Bestimmung der Leistungsberechnung nimmt.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen neutralen Gutachter.
Was steht hinter dem Begriff "Pflegebedürftigkeit"
Mit dem Eintreten des neuen Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 hat sich auch der Blick auf die Bewertung & Begutachtung zur Auswahl des Pflegegrades verändert. Die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Betroffenen stehen nun im Vordergrund und nicht mehr die der zeitliche Aufwand der beansprucht wird.
Im Detail bedeutet dass, ob es Schwierigkeiten bei körperlichen Aktivitäten wie Treppensteigen, dem Ein- oder Aussteigen aus dem Bett oder auch generell bei der Fortbewegung im häuslichen Umfeld gibt.
Ist die zu pflegende Person noch in der Lage, sich klar zu artikulieren, was sie benötigt, oder besteht eine Verständigungsschwierigkeit?
Bedürfnisse zu äußern und Entscheidungen zu treffen sind wichtige Bestandteile, die dazu führen die eigene Lebensqualität zu erhalten.
Regelmäßige Selbstfürsorge ist für die Gesundheitsförderung sehr wichtig. Sie sind ein Kriterium zur Beurteilung des Pflegegrades. Dazu zählen unter anderem Körperpflege, Schlaf und Ernährung.
Weitere Kriterien zu kognitiven Fähigkeiten / Verhalten & psychische Probleme / Umgang von therapiebedingten Anforderungen haben wir unten aufgeführt.
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Der medizinische Dienst (MD) ermittelt die Betreuungsbedürfnisse der zu pflegenden Person und bestimmt den Pflegegrad unter Berücksichtigung folgender Kriterien. Diese sind in Bausteine der verschiedenen Lebensbereiche eingeteilt:
- Mobilität: Wie mobil und beweglich ist die Person im Alltag? Ist das Treppensteigen noch problemlos möglich oder das freie Fortbewegen in der Wohnung?
- Kommunikative & kognitive Fähigkeiten: Wie steht es um die Konzentration, Vergesslichkeit, Orientierung oder Gedächtnisverlust. Inwiefern ist die Person in der Lage, sich im täglichen Leben zu orientieren daran teilzunehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtzufinden, sowie eigenständig Gespräche zu führen.
- Verhalten & psychische Probleme: Mit zunehmenden Alter spielt die Psyche eine bedeutende Rolle. Schlafstörungen-und Unruhe in der Nacht, sowie Anzeichen von aggressiven oder depressiven Verhalten können sich einstellen und werden bewertet um die Lebensqualität zu verbessern.
- Selbstversorgung: Inwieweit ist die zu betreuende Person noch fähig, sich eigenständig zu pflegen und zu versorgen. Ist sie dazu in der Lage, sich alleine anzuziehen, zu essen oder die Toilette aufzusuchen?
- Selbständiger Umgang von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Ist der Hilfebedürftige in der Lage seine Medikamente selbstständig einzunehmen, zum Beispiel den Blutzuckerspiegel messen oder Stützstrümpfe anzuziehen. Angeschaut wird auch, ob Arztbesuche selbstständig organisiert und wahrgenommen werden können.
- Soziale Kontakte & Gestaltung des Alltagslebens: Ein soziales Umfeld trägt sehr zum Wohlbefinden und der Gesundheiterhaltung bei. In diesem Kriterium wird geschaut, ob die Person mit anderen Menschen Kontakte im Alltag pflegt und seinen Tagesablauf selbstständig gestalten kann.
Der Medizinische Dienst (MD) vergibt für jedes Kriterium Punkte und dokumentiert dies. Je nach Stärke der Beeinträchtigung werden die einzelnen Lebensbereiche eingeschätzt und mit Punkten versehen. Die addierte Gesamtpunktzahl entscheidet dann über den Pflegegrad. Je weniger selbstständig die Person ist, desto höher wird die Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.
Sonderregelungen bei Pflegegraden
Es gibt eine Sonderregelung für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, beide Arme und beide Beine zu benutzen. Sie erhalten grundsätzlich immer den höchsten Pflegegrad, auch wenn das Gesamtergebnis der Begutachtung unter 90 Punkten liegt.
Pflegegrad bei Kinder und Kleinkinder
Bei Kindern unter 12 Jahren gelten andere Maßstäbe bei der Einstufung des Pflegegrades wie bei Erwachsenen. Hier wird sich an der altersentsprechenden Entwicklung im Vergleich von gesunden Kindern orientiert. Kleinkinder bis 18 Monate werden pauschal einem Pflegegrad höher eingestuft und nur altersunabhängige Bausteine bewertet.
Statistik
Der Mensch wird immer älter und die Lebenserwartung steigt. Damit nimmt die Pflegebedürftigkeit der Menschen zu und das Thema Pflege rückt mehr in den Vordergrund. Mittlerweile werden etwa 4 von 5 pflegebedürftigen Menschen ambulant zu Hause gepflegt.
Ein kurzer Überblick in die Pflegestatistik:
- 1% der pflegebedürftigen Menschen sind unter 60 Jahren
- 80% benötigen Pflege in der Altersklasse ab 65 Jahren
- 70% pflegebedürftige sind Männer über 90 Jahren
- 86% sind es bei den Frauen
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