Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert und beinhaltet alle medizinische Leistungen, die entweder bei Personen, die pflegebedürftige sind in ihrem Zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden. Sie kümmert sich um die medizinisch notwendige Versorgung. Diese können nur von Pflegekräften durchgeführt werden, die ein Examen dafür vorweisen können. Die Behandlungspflege erfolgt auf Anordnung eines Mediziners.
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