Entlastungsbeitrag
Wie es schon der Name wiedergibt, bietet der Entlastungsbeitrag Unterstützung und Entlastung in der Alltagsgestaltung mit unterschiedlichen Leistungen für Pflegende und Pflegebedürftige.
Nach $ 45b Sozialgesetzbuch ( SGB XI) ist die Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist ein anerkannter Pflegegrad (1-5 )und das die Person zu Hause gepflegt wird. Die 125,- Euro monatlich können durch die Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege für zusätzliche, zweckgebundene Hilfeleistungen von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden, die nicht zwangsläufig durch Pflegegeld oder Sachleistungen abgedeckt sind.
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Mo. - Fr.: 08:00 bis 16:00 UhrIhre Vorteile
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